Wie Selbstgefälligkeit den Amateursport zerstört

Höherklassige Vereine kommen immer mit einer gewissen Art der Selbstüberzeugung daher, im sportlichen wie im vereinspolitischen Sinne.

Niederklassige Vereine müssen mit dieser gewissen Art der Selbstüberzeugung auch umgehen können, wenn sie ehrlich zu sich sind. Denn ein jeder, der schon mal einen Verein geführt hat, weiß wie schwierig es ist einen Verein darauf auszurichten eine Liga höher zu spielen und dort zu etablieren. Es ist mit viel Kraft und Energie verbunden, so dass Selbstüberzeugung die logische Folge ist, wenn man es geschafft hat.

Diese Selbstüberzeugung zeigt sich dann natürlich auch besonders bei Vereinswechseln junger, talentierter Spieler zu Vereinen wie dem SV Grün-Weiß Lübben in die Brandenburgliga. Hierfür hat der FLB jedoch Regularien getroffen (Spielordnung ab §10), so dass sich beide Vereine auf Augenhöhe begegnen können. Dennoch ist der kleinere Verein dann häufig zu Zugeständnissen, wie eine geringere Vereinswechselentschädigung und Ratenzahlung, bereit, wie wir es im Sommer 2019 waren, da man ja seinem jungen, talentierten Schützling nicht die berühmten „Steine“ in den Weg legen möchte.

Der sportliche Reiz in eine Sportstadt wie Lübben zu wechseln, deren Aushängeschilder im Handball sowie im Fußball in den höchsten Spielklassen Brandenburgs spielen, dazu noch die Stadt per se der touristische Magnet im Spreewald ist, ist auch nur zu verlockend.

Wie wir alle wissen hört bei Geld ja bekanntlich auch die Freundschaft auf, so dass schriftliche Vereinbarungen geschaffen werden, so dass sich jeder an seine Pflichten hält und ein Vereinswechsel problemlos verlaufen kann und auch ist. Für den kleinen Verein ist es dann jedoch umso schöner, wenn der junge, talentierte Spieler wieder seinen Weg zurück zu seinem Ausbildungsverein findet und ein Vereinswechsel vom „Großen“ zum „Kleinen“ ebenso problemlos verläuft.

Es besteht ja schließlich schon eine schriftliche Vereinbarung als Grundlage, so dass eine
Vereinsentschädigung an den „Großen“ in kompletter Summe sofort zurückgezahlt werden konnte. Eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung des Winterwechsels 2022/23 regelt dann sogar zusätzlich nochmal die Pflichten beider Vereine, so z. B. dass nach Erhalt der Vereinswechselentschädigung, die Pflicht darin besteht dem Spieler beim FLB die Freigabe zu erteilen, denn die Zustimmung zum Vereinswechsel wurde ja auch schließlich schriftlich gegenüber uns bestätigt.

Bei einem Brandenburgligisten wie dem SV Grün-Weiß Lübben sollte man auch annehmen, dass dies kein Problem sein sollte, bedenkt man dass er durch seine Ligazugehörigkeit in seinen Vereinsstrukturen besser aufgestellt sein sollte, als viele kleinere Vereine, und in der Winterwechselperiode sogar Vereinswechsel mit internationalem Charakter ohne Probleme über die Bühne gingen, teilweise sogar anscheinend außerhalb der Wechselfristen. Umso schockierender ist es dann, wenn man nach Ablauf der Wechselperiode feststellt, dass der junge, talentierte Spieler bis Juni 2023 nicht spielberechtigt ist, da der große SV Grün-Weiß Lübben „leider aus Versehen vergessen“ (Zitat) hat den Spieler freizugeben. Mit sehr viel Toleranz und Nachsicht kann man dieses kleine „Vergessen“ vielleicht sogar nachvollziehen, denn schließlich machen wir es alle nur ehrenamtlich. Ein fader Beigeschmack bleibt jedoch, wenn man bedenkt, dass ansonsten alle Winterwechsel vom SV Grün-Weiß Lübben problemlos funktioniert haben.

Aber gut, wozu gibt es schließlich schriftliche Vereinbarungen? Wenn man sich an seine schriftlich festgehaltene Pflicht nicht hält, wird auch die Pflicht eine Vereinswechselentschädigung zu zahlen hinfällig. Diese muss jedoch nach schriftlicher Vereinbarung vor der Freigabe beim FLB an SV Grün-Weiß Lübben gezahlt werden, was ein normales Prozedere darstellt. Aber eine Rücküberweisung sollte doch bei einem Brandenburgligisten wie SV Grün-Weiß Lübben keine Schwierigkeit darstellen.

Außer aus Selbstüberzeugung wird Selbstgefälligkeit. Eine Selbstgefälligkeit, dass man trotz der selbst zugegebenen „Vergesslichkeit“ der Freigabe des Spielers den „Anspruch“ (Zitat) auf die Vereinswechselentschädigung hat, da ein Wechsel ja stattgefunden hat. Wie problemlos dieser Wechsel stattfand, kann man ja mal den Spieler fragen, der über 3 1/2 Jahre für Grün-Weiß Lübben in 59 Spielen auflief und 21 Tore und 11 Assists erzielte und jetzt bis zum Juni 2023 gesperrt ist.

Selbst wenn keine schriftliche Vereinbarung bestehen würde, gebietet es der Anstand und die sportliche Integrität sowie Fairness, dass eine nichterbrachte Leistung auch keine Gegenleistung erfordert und die Summe zurückgezahlt wird. Aber spätestens dann, wenn man sich an schriftliche Vereinbarungen nicht mehr hält, teilweise sogar an damit verbundene vom FLB festgelegte Regularien, wird nicht nur der Amateursport insgesamt angegriffen, sondern besonders auch die regionalsportlich zwischenmenschlichen Verhältnisse eines jeden Vereinsvorstandes eines jeden Vereins im Fußballkreis Südbrandenburg, da Vertrauen und sportliche Achtung des Gegenübers mit Füßen getreten wird.

Wenn das Aushängeschild des FK Südbrandenburg diesen Umgang mit seinen Nachbarvereinen pflegt, von denen der SV Grün-Weiß Lübben auch jahrelang profitiert hat, da zahlreiche Jugendspieler den Weg in die Brandenburgliga gesucht haben, wird er nicht nur sich als Verein schädigen, sondern auch die Sportstadt Lübben als solches.